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Gesundheits- und Krankenpflegehelfer:in

Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in ist  ein Beruf, der viel von Ihnen fordert, aber auch viel zurückgibt. Die Arbeit ist eine sehr sinnerfüllende und gesellschaftlich wichtige Aufgabe. Dabei benötigen Sie nicht nur die Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Pflege und Betreuung alter und erkrankter Menschen qualifizieren – genauso wichtig sind eine verantwortungsbewusste Einstellung sowie eine achtende und wertschätzende Haltung gegenüber den zu Betreuenden. 

Idealismus, Flexibilität, Einfühlsamkeit, Hilfsbereitschaft  und gut zuhören zu können sind wichtige Voraussetzungen zur Ausübung dieses verantwortungsvollen Berufes. Sie erwerben in der Ausbildung entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher und medizinischer Erkenntnisse Kompetenzen zur Mitwirkung an der Pflege - insbesondere bei der Förderung und Unterstützung von Pflegebedürftigen in unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialdienstes. 

Gesundheits- und Krankenpflegehelfer:in ist ein Beruf mit Zukunft. Die vielfältigen Berufsaussichten werden vor allem dann deutlich, wenn man bedenkt, dass schon in wenigen Jahren rund ein Drittel unserer Bevölkerung ältere Menschen sein werden. Mit Ihrer Ausbildung sind Sie in der ambulanten und offenen Altenhilfe, in stationären und teilstationären Einrichtungen sowie in Beratungsstellen für ältere Menschen ebenso wie in Krankenhäusern gefragt. 

Die Ausbildungsvoraussetzungen  Voraussetzung ist mindestens ein Hauptschulabschluß. Das Mindestalter für die Auszubildenden ist nicht mehr festgesetzt. Bei Bewerbern mit ausländischen Bildungsnachweisen muss die Gleichwertigkeit eines Hauptschulabschlusses gegeben sein. 

Außerdem sind hinreichende, deutsche  Sprachkenntnisse erforderlich, so dass gewährleistet ist, dem Unterricht folgen und mit Mitarbeitern und Patienten kommunizieren zu können. 

Vor Ausbildungsbeginn sind ein allgemeinärztliches  Gesundheitszeugnis und ein hautärztliches Attest vorzulegen. Die ersten 3 Monate sind eine Probezeit, in der sich die Schüler bewähren müssen.

Die Ausbildung

Die Ausbildung dauert ein Jahr und endet  mit einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung. Die schulischen und praktischen Bereiche der Ausbildung werden aufeinander abgestimmt. Die schulische Ausbildung umfasst insgesamt 
600 Stunden und findet als Vollzeitunterricht  im Blocksystem statt. Für die praktische Ausbildung sind 1.000 Stunden vorgesehen, die hauptsächlich auf den Träger der praktischen Ausbildung mit 760 Stunden entfallen. 
Sie schließen mit der Hufeland Klinikum  GmbH einen Ausbildungsvertrag ab. 

Während der praktischen Ausbildung werden Sie von Praxisanleitern der jeweiligen Einsatzbereiche 
und von Lehrkräften der Schule  betreut. Die Ausbildung hat das Ziel, Sie zur kompetenten, verantwortungsbewussten Unterstützung der Pflegefachkräfte zu befähigen. Dazu trägt das Lernfeld-Konzept bei. Die Unterrichtsinhalte werden nicht mehr über Fächer definiert, sondern über Lernfelder. Die Lernfelder ermöglichen einen fächerübergreifenden Unterricht und berücksichtigen die konkreten beruflichen Aufgaben in der Alten-, Gesundheits- und Krankenpflegehilfe.

Was lerne ich in der Ausbildung?

Lernfelder Stunden
Pflegesituationen bei alten und kranken Menschen wahrnehmen und
bei Pflegemaßnahmen mitwirken
447
situationsgerecht kommunizieren46
in akuten Notfällen adäquat handeln25
Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen und wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen ausrichten
50
berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen
bewältigen
32
Summe theoretischer und praktischer Unterricht600
Praktische Ausbildung1.000

Der Ausbildungsabschluss

Erforderliche Nachweise

Voraussetzung der Zulassung zur Abschlussprüfung  ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen. Hierüber erstellt die Schule bzw. das ausbildende Krankenhaus eine Bescheinigung. Diese muss bei der Anmeldung zur Prüfung vorgelegt werden. 

Erforderliche Prüfungen

Die Abschlussprüfung besteht aus 2 Teilen:  einem schriftlichen und einem praktischen. Ein staatlicher Prüfungsausschuss nimmt die  Prüfung ab. 

Prüfungswiederholung

Eine einmalige Wiederholung jedes nicht  bestandenen Teils der schriftlichen oder praktischen Prüfung ist möglich. Wichtig ist, dass die praktische Prüfung oder die gesamte Prüfung nur nach Teilnahme an einer weiteren Ausbildung wiederholbar ist, deren Dauer und Inhalt vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses festgelegt werden.

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