Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in ist ein Beruf, der viel von Ihnen fordert, aber auch viel zurückgibt. Die Arbeit ist eine sehr sinnerfüllende und gesellschaftlich wichtige Aufgabe. Dabei benötigen Sie nicht nur die Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Pflege und Betreuung alter und erkrankter Menschen qualifizieren – genauso wichtig sind eine verantwortungsbewusste Einstellung sowie eine achtende und wertschätzende Haltung gegenüber den zu Betreuenden.
Idealismus, Flexibilität, Einfühlsamkeit, Hilfsbereitschaft und gut zuhören zu können sind wichtige Voraussetzungen zur Ausübung dieses verantwortungsvollen Berufes. Sie erwerben in der Ausbildung entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher und medizinischer Erkenntnisse Kompetenzen zur Mitwirkung an der Pflege - insbesondere bei der Förderung und Unterstützung von Pflegebedürftigen in unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialdienstes.
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer:in ist ein Beruf mit Zukunft. Die vielfältigen Berufsaussichten werden vor allem dann deutlich, wenn man bedenkt, dass schon in wenigen Jahren rund ein Drittel unserer Bevölkerung ältere Menschen sein werden. Mit Ihrer Ausbildung sind Sie in der ambulanten und offenen Altenhilfe, in stationären und teilstationären Einrichtungen sowie in Beratungsstellen für ältere Menschen ebenso wie in Krankenhäusern gefragt.
Die Ausbildungsvoraussetzungen Voraussetzung ist mindestens ein Hauptschulabschluß. Das Mindestalter für die Auszubildenden ist nicht mehr festgesetzt. Bei Bewerbern mit ausländischen Bildungsnachweisen muss die Gleichwertigkeit eines Hauptschulabschlusses gegeben sein.
Außerdem sind hinreichende, deutsche Sprachkenntnisse erforderlich, so dass gewährleistet ist, dem Unterricht folgen und mit Mitarbeitern und Patienten kommunizieren zu können.
Vor Ausbildungsbeginn sind ein allgemeinärztliches Gesundheitszeugnis und ein hautärztliches Attest vorzulegen. Die ersten 3 Monate sind eine Probezeit, in der sich die Schüler bewähren müssen.
| Lernfelder | Stunden |
|---|---|
| Pflegesituationen bei alten und kranken Menschen wahrnehmen und
bei Pflegemaßnahmen mitwirken | 447 |
| situationsgerecht kommunizieren | 46 |
| in akuten Notfällen adäquat handeln | 25 |
| Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen und wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen ausrichten | 50 |
| berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen
bewältigen | 32 |
| Summe theoretischer und praktischer Unterricht | 600 |
| Praktische Ausbildung | 1.000 |
Erforderliche Nachweise
Voraussetzung der Zulassung zur Abschlussprüfung ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen. Hierüber erstellt die Schule bzw. das ausbildende Krankenhaus eine Bescheinigung. Diese muss bei der Anmeldung zur Prüfung vorgelegt werden.
Erforderliche Prüfungen
Die Abschlussprüfung besteht aus 2 Teilen: einem schriftlichen und einem praktischen. Ein staatlicher Prüfungsausschuss nimmt die Prüfung ab.
Prüfungswiederholung
Eine einmalige Wiederholung jedes nicht bestandenen Teils der schriftlichen oder praktischen Prüfung ist möglich. Wichtig ist, dass die praktische Prüfung oder die gesamte Prüfung nur nach Teilnahme an einer weiteren Ausbildung wiederholbar ist, deren Dauer und Inhalt vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses festgelegt werden.