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Pflegefachfrau
Pflegefachmann

Die Charakterisierung des Berufsbildes:

„Der Menschen Leiden zu versüßen, das hohe Glück ganz zu genießen, ein Helfer,
Tröster hier zu sein, dies, Gott, lass‘ mich bei allen Sorgen, bei Tageslast, an jedem
trüben Morgen gerührt empfinden, ganz mich weih‘n, zu helfen, trösten, zu erfreu‘n!“
Christoph Wilhelm Hufeland

In der Pflegeausbildung lernen die Auszubildenden  unterschiedliche Versorgungsbereiche der Pflege kennen. Sie absolvieren  Einsätze im Krankenhaus, in Pflegeeinrichtungen, bei ambulanten Pflegediensten sowie in der psychiatrischen Pflege und in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Als ausgebildete Pflegefachpersonen übernehmen sie fachlich anspruchsvolle und vorbehaltene pflegerische Aufgaben, die nur von ihnen zu erfüllen sind. Hierzu zählen  beispielsweise die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs der zu pflegenden Menschen, die Organisation des Pflegeprozesses und die Qualitätssicherung der Pflege. Ihnen eröffnet sich ein breites  Einsatz- und Betätigungsfeld und sie können zahlreiche Erfahrungen über alle Altersstufen der zu Pflegenden hinweg sammeln. 

Die Ausbildung ist kostenlos. Das Schulgeld  wurde abgeschafft und es besteht ein Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die generalistische Ausbildung schließt mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ ab. 

Neben dem generalistischen Berufsabschluss  ist es aber auch möglich, nach zwei Dritteln der Ausbildung das Ausbildungsziel „Altenpflegerin/Altenpfleger“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ zu wählen. In diesem Fall wird das letzte Ausbildungsjahr gesondert auf die entsprechende Altersstufe der zu Pflegenden ausgerichtet.

Die Ausbildungsvoraussetzungen

Zunächst sollten Ausbildungsinteressierte individuell prüfen, ob ein Pflegeberuf zu ihnen passen könnte. Hierfür ist wichtig zu wissen, welche Aufgaben mit dem Beruf verbunden sind und wie ein Arbeitstag aussehen könnte. Ist die Entscheidung für eine Bewerbung gefallen, ist darauf zu achten, dass bestimmte Bedingungen für den Start in die Ausbildung erfüllt sind. Neben persönlichen Eigenschaften sind dies auch formale Voraussetzungen.

Für den Einstieg in die Pflegeausbildung sollte ein mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss vorliegen. Auch der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung (z. B. ein erweiterter Hauptschulabschluss + BGJ/BVJ) ermöglicht den Zugang zur Pflegeausbildung. Pflegefachfrau/Pflegefachmann Personen mit einem Hauptschulabschluss nach neun Jahren haben die Möglichkeit in die Ausbildung zu starten, wenn zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Dies kann zum Beispiel der Abschluss einer einjährigen Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege oder einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung sein.

Weiterhin wird anhand der persönlichen und gesundheitlichen Eignung bereits vor Ausbildungs-start geprüft, ob der Pflegeberuf in Frage kommt. Ein erweitertes Führungszeugnis gibt dabei Aufschluss über das persönliche Verhalten und sollte keine Auffälligkeiten aufweisen.  

Die Überprüfung der gesundheitlichen Eignung schließt vorab mögliche körperliche oder seelische Belastungen aus, die einen erfolgreichen Berufsabschluss verhindern könnten. Pflegende sind sehr aktiv und ständig in Bewegung. Die Ausbildungs-einrichtung kann, um abzuschätzen, ob diese Anforderungen erfüllt werden können, auch ein ärztliches Attest anfordern.   

Um die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen und die Absprachen mit Teamkolleginnen und -kollegen gut verstehen zu können, müssen Pflegefachpersonen zudem über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Dies trifft auch auf die schriftliche Ausdrucksweise zu. Pflegeberichte müssen gelesen und nachvollziehbar geschrieben werden können.

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Die Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt im Wechsel zwischen Unterricht und Praxiseinsatz. Die Pflegeschule vermittelt im Unterricht theoretisch und praxisnah die unterschiedlichen Lerninhalte der Pflegeausbildung. Die praktische Ausbildung erfolgt in Praxiseinsätzen zum Teil in der gewählten Ausbildungs-einrichtung (Krankenhaus, Pflegeeinrichtung oder ambulanter Pflegedienst), aber auch in weiteren Einrichtungen. Die Auszubildenden sollen schließlich verschiedene Bereiche der Pflege kennenlernen. Die meisten Ausbildungseinrichtungen werden daher mit weiteren Einrichtungen zusammen-arbeiten, weil sie selbst nicht alle Bereiche der Pflege anbieten. Die Pflegeaus-bildung findet somit an unterschiedlichen Lernorten statt. Die Planung und Abstimmung der Ausbildung übernimmt
die Ausbildungseinrichtung.

Der theoretische und praktische Unterricht
umfasst 5 Kompetenzbereiche

  1. Während der ersten beiden Ausbildungsjahre erhalten alle Auszubildenden den gleichen  theoretischen und praktischen Unterricht und durchlaufen in ihrer praktischen Ausbildung die gleichen verpflichtenden Einsätze (Pflichteinsätze) in den unterschiedlichen Versorgungsbereichen der Pflege.
  2. Begonnen wird die praktische Ausbildung allerdings mit einem sogenannten Orientierungs-einsatz in der gewählten Ausbildungseinrichtung. Die Auszubildenden haben so die Möglichkeit, zunächst ihre Ausbildungseinrichtung besser kennenzulernen. Danach folgen die Pflichteinsätze in der stationären Akutpflege (z. B. im Krankenhaus), in der stationären Langzeitpflege (z. B. in einer Pflegeeinrichtung für alte Menschen), in der ambulanten Akut-/Langzeitpflege (z. B. bei einem ambulanten Pflegedienst) und in der pädiatrischen Versorgung (z. B. im Kinderkrankenhaus).
  3. Das dritte Jahr der Ausbildung kann für die  Auszubildenden unterschiedlich ausgerichtet sein. Dies hängt von ihrem bereits im Ausbildungsvertrag festgelegten Vertiefungseinsatz ab. Mit der Wahl ihres Vertiefungseinsatzes geben die Auszubildenden an, welchen Schwerpunkt sie im dritten Jahr ihrer Ausbildung legen möchten. Das Wissen und Können wird in einem zuvor bereits kennengelernten Versorgungsbereich vertieft.
  4. Der Vertiefungseinsatz kann stattfinden in der
    • stationären Akutpflege,  
    • stationären Langzeitpflege,  
    • ambulanten Langzeitpflege,  
    • pädiatrischen Versorgung oder  
    • psychiatrischen Versorgung. 

Alle Auszubildenden können – unabhängig  von ihrem gewählten Vertiefungseinsatz - Pflegefachfrau/Pflegefachmann ihre Ausbildung im dritten Jahr generalistisch fortführen und mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ beenden. Die Absolventinnen und Absolventen können in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten. Der generalistische Abschluss wird zudem automatisch EU-weit anerkannt.

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Was ist Akutpflege?

Unter Akutpflege wird dabei die Pflege von Menschen mit plötzlich auftretenden und zum Teil vorübergehenden Einschränkungen, wie
z. B. Wunden oder Erkrankungen, verstanden. Die Menschen werden entweder stationär, z. B. in einem Krankenhaus, oder ambulant in
ihrem häuslichen Umfeld gepflegt.

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Was ist Langzeitpflege?

Mit Langzeitpflege hingegen ist die Pflege von Menschen mit dauerhaften Pflegebedarfen gemeint. Diese kann entweder stationär, z. B. in einer Pflegeeinrichtung für alte Menschen, oder ebenfalls ambulant erfolgen.

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Der Ausbildungsabschluss

Nach zwei Ausbildungsjahren findet eine Zwischenprüfung  statt. Diese ist als persönlicher Wegweiser für die anstehende Abschlussprüfung am Ende des letzten Ausbildungsjahres gedacht. Das Bestehen der Zwischenprüfung ist keine Voraussetzung zum Fortführen der Ausbildung. Zeichnet sich mit der Zwischenprüfung jedoch ab, dass das Ausbildungsziel gefährdet ist, prüfen die Pflegeschule und die Ausbildungseinrichtung geeignete pädagogische Maßnahmen wie z. B. Zusatzkurse, zusätzliche Praxisbegleitung oder individuelle Förderung und vereinbaren diese mit der auszubildenden Person. Beendet wird die Ausbildung nach einem weiteren Ausbildungsjahr mit der Abschlussprüfung. Diese besteht aus einem theoretischen Teil (mündlich und schriftlich) in der Pflegeschule und einem praktischen Teil, der in der Regel in der Ausbildungseinrichtung stattfindet.

Weitere Rahmenbedingungen

Während der praktischen Ausbildung ist die  Ausbildungseinrichtung der erste Ansprechpartner der Auszubildenden. Darüber hinaus werden die Auszubildenden während ihrer praktischen Ausbildung durch ausgebildete Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter begleitet. Diese arbeiten in den verschiedenen Einrichtungen und führen die Auszubildenden Schritt für Schritt an die vielfältigen und abwechslungsreichen Aufgaben heran. Die Auszubildenden haben ein Recht darauf, während ihrer Praxiseinsätze praktisch angeleitet zu werden. Neben der spontan im Ausbildungsalltag erforderlichen sogenannten situativen Praxisanleitung müssen mindestens zehn Prozent der Ausbildungszeit als geplante und strukturierte Praxisanleitung erfolgen. Das bedeutet, dass die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter die Anleitungssituationen planen und sich für die Durchführung sowie für die Vor- und Nachbereitung extra Zeit nehmen. Zusätzlich begleitet die Pflegeschule die Praxisphase der Auszubildenden, indem die Lehrenden diese in den Einsätzen besuchen (Praxisbegleitung). Auch in der Pflegeschule stehen sie den Auszubildenden beratend zur Seite.

Die Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung  Die Ausbildungseinrichtung ist gesetzlich zur Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung verpflichtet. Der Anspruch gilt für die gesamte Dauer der Ausbildung, also auch während der Prüfungen und Ausbildungszeiten in der Pflegeschule. Die jeweilige Höhe und die Zahlung der Ausbildungsvergütung sind im Ausbildungsvertrag festzuhalten. 

Da es in der Pflege keinen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt, variiert die Vergütung zwischen den Bundesländern und den jeweiligen Ausbildungseinrichtungen. Die Auszubildenden im Hufeland Klinikum werden nach TVAöD vergütet. 

Nach der Ausbildung

Generalistisch ausgebildete Pflegefachfrauen und -männer können in allen Versorgungsbereichen
der Pflege arbeiten. Sie können sich nach der Ausbildung also aussuchen, ob sie z. B. in einem Krankenhaus, in einer Wohneinrichtung für alte Menschen oder in einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche arbeiten wollen. In ihrer Berufsurkunde ist neben der Berufsbezeichnung in
einer Anlage auch der gewählte Vertiefungseinsatz aus dem dritten Ausbildungsjahr angegeben.
Wurde dieser beispielsweise in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen absolviert, enthält die Anlage den Hinweis auf den Vertiefungsschwerpunkt pädiatrische Pflege. Hierdurch zeigt sich auch gegenüber zukünftigen Arbeitgebern die in der Ausbildung gewählte Schwerpunktsetzung.
Auszubildende, die den gesonderten Abschluss in der Gesundheitsund Kinderkrankenpflege
oder in der Altenpflege erworben haben, werden regelmäßig in diesen Versorgungsbereichen
tätig sein. Altenpflegerinnen und -pfleger arbeiten unter anderem in Wohneinrichtungen für pflegebedürftige Menschen oder bei ambulanten Pflegediensten. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger sind sowohl in Kinderkrankenhäusern
als auch in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen für Kinder und Jugendliche tätig. Egal, welchen Berufsabschluss Auszubildende anstreben, die Hauptaufgaben ausgebildeter Pflegefachpersonen bestehen darin, den Pflegebedarf festzustellen, Pflegemaßnahmen zu planen, den Pflegeprozess zu steuern und das Ergebnis der Pflege auszuwerten (vorbehaltene
Tätigkeiten).

Wie gestaltet sich mein Arbeitsalltag?

... in der stationären  Akutpflege? 
In der stationären  Akutpflege sind Pflegefachpersonen für die Pflege von Menschen im Krankenhaus verantwortlich. Der Arbeitsalltag der Pflegenden findet in der  Regel auf einer Station/in einem Fachbereich oder in einer Funktionsabteilung statt. Je nach Spezialisierung des Krankenhauses können diese fachlich unterschiedlich ausgerichtet sein. Mögliche Einsatzfelder können unter anderen die Chirurgie, die Innere Medizin, die Gynäkologie, die Orthopädie, pädiatrische Versorgung oder die Kardiologie darstellen.  Die in der stationären Akutversorgung zu  pflegenden Menschen werden in der Regel als Patientinnen und Patienten bezeichnet. Besonders an der Arbeit in einem Krankenhaus ist, dass die Patientinnen und Patienten  oft nur wenige Tage dort verweilen. Die meisten von ihnen werden aufgrund von akuten  Erkrankungen, Verletzungen oder Verschlechterung einer bereits vorliegenden  Erkrankung im Krankenhaus aufgenommen. Pflegende müssen sich also immer wieder auf neue Situationen und Menschen einstellen und rasch handeln können. Weiterhin arbeiten Pflegende in einem Krankenhaus  in interdisziplinären Teams, die sich Pflegefachfrau/Pflegefachmann  unter anderen aus Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten und  Beschäftigten der weiteren Fach- und Funktionsabteilungen zusammensetzen.
Sie führen gemeinsam mit den zuständigen Ärztinnen und Ärzten Visiten durch, bereiten Patientinnen und Patienten auf Untersuchungen und/oder Operationen vor und kümmern sich um die Nachsorge dieser. 

... in der ambulanten Pflege?
In der ambulanten Akut- und Langzeitpflege versorgen Pflegefachpersonen die zu pflegenden Menschen in ihrem Zuhause. Erforderlich ist die häusliche Pflege, wenn damit ein Krankenhausaufenthalt verhindert oder verkürzt werden kann oder damit die zu pflegenden Menschen trotz Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. Im Rahmen der ambulanten Akutversorgung werden Menschen mit akuten und zum Teil vor übergehenden Einschränkungen, wie z. B. Wunden oder plötzlich auftretenden Erkrankungen, in ihrem häuslichen Umfeld versorgt. 
Unter ambulanter Langzeitversorgung wird die häusliche Pflege von Menschen mit dauerhaften Pflegebedarfen verstanden. Die in der ambulanten Akut- und Langzeitversorgung zu pflegenden Menschen werden unter anderem als Klientinnen und Klienten oder als Kundinnen und Kunden bezeichnet. Der Arbeitsalltag der Pflegenden findet in den Privathaushalten der zu pflegenden Menschen  und im Pflegestützpunkt des ambulanten Pflegedienstes statt. Je nach Ausrichtung des ambulanten Pflegedienstes werden  täglich entweder mehrere Klientinnen und Klienten oder bei intensiven Pflegebedarfen einzelne Personen betreut. In der Regel sind die Pflegenden dabei allein unterwegs, es ist aber auch möglich, dass mehrere Pflegende z. B. in einer Wohngemeinschaft für Pflegebedürftige vor Ort tätig sind. Besonders an der Arbeit in der ambulanten Pflege ist, dass sich die Pflegenden  auf die im jeweiligen häuslichen Umfeld vorherrschenden Gegebenheiten 
und auf ihre Rolle als „Gast“ einstellen müssen.  Oft haben sie auch intensiven Kontakt mit pflegenden Angehörigen, die sie bei der Durchführung der Pflege beraten und unterstützen können. Auch sie arbeiten in interdisziplinären  Teams, die sich aus Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten und weiteren Berufsgruppen zusammensetzen. Allerdings erfolgt die Zusammenarbeit in der  Regel nicht unmittelbar, sondern indirekt über einen schriftlichen Informationsaustausch.  

... in der stationären Langzeitpflege?
In der stationären Langzeitpflege sind Pflegefachpersonen  in einer Wohneinrichtung, in den meisten Fällen für pflegebedürftige Menschen,  beschäftigt. Erforderlich ist die länger andauernde Pflege in einer Einrichtung, wenn  jemand kontinuierlich pflegebedürftig und eine Pflege zu Hause nicht möglich oder nicht  gewünscht ist. Die in der stationären Langzeitversorgung zu pflegenden Menschen werden in der Regel als Bewohnerinnen und Bewohner bezeichnet. Der Arbeitsalltag der  Pflegenden in einer Wohneinrichtung findet in den einzelnen Privatzimmern der Bewohnerinnen und Bewohner, in gemeinsam genutzten Aufenthaltsräumen und in Personalaufenthalts-/Stationszimmern statt. Die  Pflegenden sind in der Regel für die gleichen Bewohnerinnen und Bewohner zuständig,  daher besteht oftmals eine enge Bindung zwischen ihnen. Sie wissen um ihre Wünsche  und Gewohnheiten und können die Pflege entsprechend 
individuell auf ihre Bedürfnisse anpassen.  Besonders an der Arbeit in einer Pflegeeinrichtung ist, dass sich die Pflegenden  intensiv über einen längeren Zeitraum um die Bewohnerinnen und Bewohner kümmern. Sie begleiten ihren Lebensalltag und vermitteln ihnen dabei Orientierung und ein Gefühl der Geborgenheit. Oft haben sie zudem engen Kontakt mit Angehörigen und anderen Bezugspersonen.  Auch sie arbeiten in interdisziplinären Teams, die sich unter anderen aus Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und  Therapeuten, Pflegehelferinnen und Pflegehelfern, Betreuungspersonen und freiwillig  Engagierten zusammensetzen.

Welche Verdienstmöglichkeiten gibt es?

Da es in der Pflege keinen allgemeinverbindlichen  Tarifvertrag gibt, variiert die Vergütung zwischen den Bundesländern und den unterschiedlichen Arbeitgebern. Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder bei kirchlichen Trägern können sich an Tarifverträgen orientieren. Im Hufeland Klinikum gilt seit dem 01.01.2021 der TVöD.

Wie kann ich mich weiterentwickeln?

Die Entwicklungsmöglichkeiten von professionell  Pflegenden sind vielfältig. Es gibt zahlreiche Fort- und Weiterbildungen, die dazu dienen, die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten oder weiterzuentwickeln. Sie eröffnen neue Perspektiven und können einen beruflichen Aufstieg befördern. Professionell Pflegende können sich auf einen bestimmten Bereich spezialisieren, wie z. B. auf die Intensiv- oder die gerontopsychiatrische Pflege. Sie können sich aber auch für die Praxisanleitung oder zur Übernahme einer Leitungsposition fortbilden. Professionell Pflegende mit einer dreijährigen Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann haben zudem die Möglichkeit, einen akademischen Abschluss in der Pflege auf Bachelorniveau anzuschließen. Die Studienzeit kann sich durch Anrechnung der Pflegeausbildung verkürzen. Die Möglichkeiten sind zahlreich und vielfältig. Fort- und Weiterbildungen sowie auch ein Studium eröffnen neue Karrierewege und Aufstiegschancen.

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