„Der Menschen Leiden zu versüßen, das
hohe Glück ganz zu genießen, ein Helfer,
Tröster hier zu sein, dies, Gott, lass‘ mich
bei allen Sorgen, bei Tageslast, an jedem
trüben Morgen gerührt empfinden, ganz
mich weih‘n, zu helfen, trösten, zu erfreu‘n!“
Christoph Wilhelm Hufeland
In der Pflegeausbildung lernen die Auszubildenden unterschiedliche Versorgungsbereiche der Pflege kennen. Sie absolvieren Einsätze im Krankenhaus, in Pflegeeinrichtungen, bei ambulanten Pflegediensten sowie in der psychiatrischen Pflege und in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Als ausgebildete Pflegefachpersonen übernehmen sie fachlich anspruchsvolle und vorbehaltene pflegerische Aufgaben, die nur von ihnen zu erfüllen sind. Hierzu zählen beispielsweise die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs der zu pflegenden Menschen, die Organisation des Pflegeprozesses und die Qualitätssicherung der Pflege. Ihnen eröffnet sich ein breites Einsatz- und Betätigungsfeld und sie können zahlreiche Erfahrungen über alle Altersstufen der zu Pflegenden hinweg sammeln.
Die Ausbildung ist kostenlos. Das Schulgeld wurde abgeschafft und es besteht ein Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die generalistische Ausbildung schließt mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ ab.
Neben dem generalistischen Berufsabschluss ist es aber auch möglich, nach zwei Dritteln der Ausbildung das Ausbildungsziel „Altenpflegerin/Altenpfleger“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ zu wählen. In diesem Fall wird das letzte Ausbildungsjahr gesondert auf die entsprechende Altersstufe der zu Pflegenden ausgerichtet.
Zunächst sollten Ausbildungsinteressierte individuell prüfen, ob ein Pflegeberuf zu ihnen passen könnte. Hierfür ist wichtig zu wissen, welche Aufgaben mit dem Beruf verbunden sind und wie ein Arbeitstag aussehen könnte. Ist die Entscheidung für eine Bewerbung gefallen, ist darauf zu achten, dass bestimmte Bedingungen für den Start in die Ausbildung erfüllt sind. Neben persönlichen Eigenschaften sind dies auch formale Voraussetzungen.
Für den Einstieg in die Pflegeausbildung sollte ein mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss vorliegen. Auch der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung (z. B. ein erweiterter Hauptschulabschluss + BGJ/BVJ) ermöglicht den Zugang zur Pflegeausbildung. Pflegefachfrau/Pflegefachmann Personen mit einem Hauptschulabschluss nach neun Jahren haben die Möglichkeit in die Ausbildung zu starten, wenn zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Dies kann zum Beispiel der Abschluss einer einjährigen Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege oder einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung sein.
Weiterhin wird anhand der persönlichen und gesundheitlichen Eignung bereits vor Ausbildungs-start geprüft, ob der Pflegeberuf in Frage kommt. Ein erweitertes Führungszeugnis gibt dabei Aufschluss über das persönliche Verhalten und sollte keine Auffälligkeiten aufweisen.
Die Überprüfung der gesundheitlichen Eignung schließt vorab mögliche körperliche oder seelische Belastungen aus, die einen erfolgreichen Berufsabschluss verhindern könnten. Pflegende sind sehr aktiv und ständig in Bewegung. Die Ausbildungs-einrichtung kann, um abzuschätzen, ob diese Anforderungen erfüllt werden können, auch ein ärztliches Attest anfordern.
Um die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen und die Absprachen mit Teamkolleginnen und -kollegen gut verstehen zu können, müssen Pflegefachpersonen zudem über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Dies trifft auch auf die schriftliche Ausdrucksweise zu. Pflegeberichte müssen gelesen und nachvollziehbar geschrieben werden können.
Die Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt im Wechsel zwischen
Unterricht und Praxiseinsatz. Die Pflegeschule
vermittelt im Unterricht theoretisch
und praxisnah die unterschiedlichen Lerninhalte
der Pflegeausbildung. Die praktische
Ausbildung erfolgt in Praxiseinsätzen zum
Teil in der gewählten Ausbildungs-einrichtung
(Krankenhaus, Pflegeeinrichtung oder
ambulanter Pflegedienst), aber auch in
weiteren Einrichtungen. Die Auszubildenden
sollen schließlich verschiedene Bereiche
der Pflege kennenlernen. Die meisten
Ausbildungseinrichtungen werden daher mit
weiteren Einrichtungen zusammen-arbeiten,
weil sie selbst nicht alle Bereiche der Pflege
anbieten. Die Pflegeaus-bildung findet somit an
unterschiedlichen Lernorten statt. Die Planung
und Abstimmung der Ausbildung übernimmt
die Ausbildungseinrichtung.
Alle Auszubildenden können – unabhängig
von ihrem gewählten Vertiefungseinsatz - Pflegefachfrau/Pflegefachmann ihre Ausbildung im dritten Jahr generalistisch fortführen und mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ beenden. Die Absolventinnen und Absolventen können in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten. Der generalistische Abschluss wird zudem automatisch EU-weit anerkannt.
Unter Akutpflege wird dabei die Pflege von Menschen mit plötzlich auftretenden und zum Teil vorübergehenden Einschränkungen, wie
z. B. Wunden oder Erkrankungen, verstanden. Die Menschen werden entweder stationär, z. B. in einem Krankenhaus, oder ambulant in
ihrem häuslichen Umfeld gepflegt.
Mit Langzeitpflege hingegen ist die Pflege von Menschen mit dauerhaften Pflegebedarfen gemeint. Diese kann entweder stationär, z. B. in einer Pflegeeinrichtung für alte Menschen, oder ebenfalls ambulant erfolgen.
Nach zwei Ausbildungsjahren findet eine Zwischenprüfung statt. Diese ist als persönlicher Wegweiser für die anstehende Abschlussprüfung am Ende des letzten Ausbildungsjahres gedacht. Das Bestehen der Zwischenprüfung ist keine Voraussetzung zum Fortführen der Ausbildung. Zeichnet sich mit der Zwischenprüfung jedoch ab, dass das Ausbildungsziel gefährdet ist, prüfen die Pflegeschule und die Ausbildungseinrichtung geeignete pädagogische Maßnahmen wie z. B. Zusatzkurse, zusätzliche Praxisbegleitung oder individuelle Förderung und vereinbaren diese mit der auszubildenden Person. Beendet wird die Ausbildung nach einem weiteren Ausbildungsjahr mit der Abschlussprüfung. Diese besteht aus einem theoretischen Teil (mündlich und schriftlich) in der Pflegeschule und einem praktischen Teil, der in der Regel in der Ausbildungseinrichtung stattfindet.
Weitere Rahmenbedingungen
Während der praktischen Ausbildung ist die Ausbildungseinrichtung der erste Ansprechpartner der Auszubildenden. Darüber hinaus werden die Auszubildenden während ihrer praktischen Ausbildung durch ausgebildete Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter begleitet. Diese arbeiten in den verschiedenen Einrichtungen und führen die Auszubildenden Schritt für Schritt an die vielfältigen und abwechslungsreichen Aufgaben heran. Die Auszubildenden haben ein Recht darauf, während ihrer Praxiseinsätze praktisch angeleitet zu werden. Neben der spontan im Ausbildungsalltag erforderlichen sogenannten situativen Praxisanleitung müssen mindestens zehn Prozent der Ausbildungszeit als geplante und strukturierte Praxisanleitung erfolgen. Das bedeutet, dass die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter die Anleitungssituationen planen und sich für die Durchführung sowie für die Vor- und Nachbereitung extra Zeit nehmen. Zusätzlich begleitet die Pflegeschule die Praxisphase der Auszubildenden, indem die Lehrenden diese in den Einsätzen besuchen (Praxisbegleitung). Auch in der Pflegeschule stehen sie den Auszubildenden beratend zur Seite.
Die Ausbildungsvergütung Die Ausbildungseinrichtung ist gesetzlich zur Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung verpflichtet. Der Anspruch gilt für die gesamte Dauer der Ausbildung, also auch während der Prüfungen und Ausbildungszeiten in der Pflegeschule. Die jeweilige Höhe und die Zahlung der Ausbildungsvergütung sind im Ausbildungsvertrag festzuhalten.
Da es in der Pflege keinen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt, variiert die Vergütung zwischen den Bundesländern und den jeweiligen Ausbildungseinrichtungen. Die Auszubildenden im Hufeland Klinikum werden nach TVAöD vergütet.
Generalistisch ausgebildete Pflegefachfrauen
und -männer können in allen Versorgungsbereichen
der Pflege arbeiten. Sie
können sich nach der Ausbildung also aussuchen,
ob sie z. B. in einem Krankenhaus, in
einer Wohneinrichtung für alte Menschen
oder in einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche
arbeiten wollen. In ihrer Berufsurkunde
ist neben der Berufsbezeichnung in
einer Anlage auch der gewählte Vertiefungseinsatz
aus dem dritten Ausbildungsjahr angegeben.
Wurde dieser beispielsweise in der
Versorgung von Kindern und Jugendlichen
absolviert, enthält die Anlage
den Hinweis auf den Vertiefungsschwerpunkt
pädiatrische Pflege. Hierdurch zeigt sich auch gegenüber zukünftigen
Arbeitgebern die in der Ausbildung gewählte
Schwerpunktsetzung.
Auszubildende, die den gesonderten Abschluss
in der Gesundheitsund Kinderkrankenpflege
oder in der Altenpflege erworben
haben, werden regelmäßig in diesen Versorgungsbereichen
tätig sein. Altenpflegerinnen
und -pfleger arbeiten unter anderem
in Wohneinrichtungen für pflegebedürftige
Menschen oder bei ambulanten Pflegediensten.
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen
und -pfleger sind sowohl in Kinderkrankenhäusern
als auch in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen für
Kinder und Jugendliche tätig. Egal, welchen
Berufsabschluss Auszubildende
anstreben, die Hauptaufgaben ausgebildeter
Pflegefachpersonen bestehen
darin, den Pflegebedarf festzustellen,
Pflegemaßnahmen zu planen, den Pflegeprozess
zu steuern und das Ergebnis
der Pflege auszuwerten (vorbehaltene
Tätigkeiten).
Da es in der Pflege keinen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt, variiert die Vergütung zwischen den Bundesländern und den unterschiedlichen Arbeitgebern. Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder bei kirchlichen Trägern können sich an Tarifverträgen orientieren. Im Hufeland Klinikum gilt seit dem 01.01.2021 der TVöD.
Wie kann ich mich weiterentwickeln?
Die Entwicklungsmöglichkeiten von professionell Pflegenden sind vielfältig. Es gibt zahlreiche Fort- und Weiterbildungen, die dazu dienen, die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten oder weiterzuentwickeln. Sie eröffnen neue Perspektiven und können einen beruflichen Aufstieg befördern. Professionell Pflegende können sich auf einen bestimmten Bereich spezialisieren, wie z. B. auf die Intensiv- oder die gerontopsychiatrische Pflege. Sie können sich aber auch für die Praxisanleitung oder zur Übernahme einer Leitungsposition fortbilden. Professionell Pflegende mit einer dreijährigen Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann haben zudem die Möglichkeit, einen akademischen Abschluss in der Pflege auf Bachelorniveau anzuschließen. Die Studienzeit kann sich durch Anrechnung der Pflegeausbildung verkürzen. Die Möglichkeiten sind zahlreich und vielfältig. Fort- und Weiterbildungen sowie auch ein Studium eröffnen neue Karrierewege und Aufstiegschancen.