Logopäde (von altgriechisch lógos „Wort“ sowie paideuein „erziehen“; wörtlich also „Sprecherziehung“)
Die Ausbildung zum/zur Logopäden/in bietet später weitreichende Möglichkeiten:
Ob als selbstständiger Therapeut mit eigener Praxis, in Gemeinschaftspraxen oder klinischen Abteilungen, in pädagogischen Institutionen, im öffentlichen Gesundheitsdienst oder auch in Forschung und Lehre - überall eröffnen sich vielfältige Chancen diesen interessanten und zukunftssicheren Beruf auszuüben.
Insgesamt umfasst die dreijährige Vollzeitausbildung 1.740 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 2.100 Stunden praktische Ausbildung am Patienten (interne und externe Hospitationen und Therapien).
Hier werden Techniken und Behandlungsmethoden der Logopädie und das nötige Fachwissen erlernt, um unterschiedlichste Stimm- und Sprechstörungen erfolgreich therapieren zu können.
Die Ausbildung zum Logopäden bzw. zur Logopädin beinhaltet auch viele praktische Übungen, in denen das theoretische Wissen angewandt wird und erste berufspraktische Erfahrungen gesammelt werden können.
Für eine Logopädenausbildung ist ein mittlerer Bildungsabschluss Voraussetzung. Schüler mit Hauptschulabschluss können
unter Umständen ebenfalls zur Ausbildung zugelassen werden, wenn sie bereits eine Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer abgeschlossen haben.
Weiterhin wird ein ärztliches Attest über die Eignung für die Arbeit als Therapeut benötigt sowie meist auch ein phoniatrisches Gutachten. Es soll bestätigen, dass die Stimme und der Hörsinn einwandfrei funktionieren.
Dazu wird via Laryngoskopie der Kehlkopf untersucht und wird ein Hörtest gemacht. Das Gutachten erstellt ein Phoniater, ein Facharzt für Kommunikationsstörungen und muss selbst bezahlt werden.
Im Rahmen der schulischen Ausbildung ist es möglich, durch das Hufeland Klinikum ein Ausbildungsdarlehen zu erhalten. Die finanzielle Förderung setzt eine zweijährige vertragliche Bindung an das Hufeland Klinikum voraus.
Theoretische und praktische Inhalte der Ausbildung zum Logopäden sind u.a.
- Aufbau Erkrankungen der Sprech-, Stimm- und Hörorgane
- der Aufbau der Kauorgane, Missbildungen und kieferorthopädische Maßnahmen
- Phonetik und Linguistik
- Formen des Verlusts von Sprachverständnis und Sprechvermögen
- Erkrankungen des zentralen Nervensystems (Neurologie)
- Pädaudiologie (Hörstörungen erkennen und behandeln)
- Anamnese und Befunde
- die Planung und Durchführung einer Therapie
- die postoperative Behandlung
- der Umgang mit kranken und behinderten Menschen
- die Beratung von Angehörigen
Daneben gibt es Schulungen in Stimmbildung, Sprecherziehung und musikalischer
und rhythmischer Erziehung. Berufs- und Gesetzeskunde stehen ebenfalls auf dem
Stundenplan.
Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an allen Ausbildungsveranstaltungen sowie dem praktischen Teil der Ausbildung. Außerdem muss ein Nachweis über die Teilnahme an einem Erste- Hilfe-Kurs vorliegen. Die Grundlage für die staatliche Prüfung bildet das Gesetz über den Beruf des Logopäden, genauer die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden (LogAPrO). Darüber hinaus können die einzelnen Bundesländer eigene Regelungen haben.
Die Abschlussprüfung umfasst drei Teile: einen mündlichen, einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Letzterer besteht aus der Behandlung eines unbekannten Patienten (Anamnese, Diagnose und Entwurf eines Behandlungsplans).
Nach der Logopädieausbildung kann man als selbstständiger oder angestellter Logopäde in einer Praxis, in Rehabilitationseinrichtungen, interdisziplinären Therapiezentren oder Krankenhäusern arbeiten. Eine psychologische Praxis oder ein sozialpädiatrisches Zentrum kommen ebenfalls in Frage. Wer sich auf Kinder als Patientengruppe spezialisieren möchte, kann sich auf Einrichtungen für hör- und sprachbehinderte Kinder, Förderschulen oder spezielle Kindertagesstätten konzentrieren. Ein Schwerpunkt in einem bestimmten therapeutischen und medizinischen Bereich kann nach der Ausbildung durch sogenannte Anpassungsweiterbildungen gesetzt werden.
Man kann sich beispielsweise auf die Förderung der Sprachentwicklung, auf Prävention, auf die Behandlung von Aphasikern oder auf die Patientengruppe der Kinder fokussieren.
Für weitere Qualifikationen oder die Vertiefung einzelner Themen ist nach einer abgeschlossenen Logopädieausbildung auch ein Studium möglich. Unter Umständen geht das auch ohne klassische Hochschulzugangsberechtigung, was jedoch von der entsprechenden Hochschule individuell entschieden wird.
Erste vierwöchige Lehrkurse für „Sprachheilkundler“ gab es bereits 1886 in Potsdam. Nach 1918 wurde das Arbeitsgebiet der Sprachheilkunde deutlich erweitert, die Sprechkunde wurde akademisches Lehrfach.
Nachdem 1913 der Begriff Logopädie erstmals benutzt wurde, erfolgte die offizielle Einführung in die medizinische Fachsprache 1924 durch Emil Fröschels in Wien. Bis zum Jahre 1945 gab es jedoch keine eigenständige Ausbildung. Im Jahre 1949 verlegte Hermann Gutzmann jr. nach seinem Weggang von der Charité seine privat geführte Sprachambulanz nach Berlin-Dahlem und nannte sie „Zentralstelle für Stimm- und Sprachkranke“.
Die Berufsbezeichnung des Logopäden wurde im Jahre 1957 offiziell eingeführt, fünf Jahre darauf eröffnet er dort die erste Logopäden- Lehranstalt. 1974 wurde das Rehabilitationsangleichungsgesetz verabschiedet, welches Krankenkassen dazu verpflichtet, die Kosten für eine logopädische Therapie zu übernehmen. Dadurch wurde die neurologische Reha ein großer Arbeitsbereich in der Logopädie. 1977 wurde eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung erarbeitet. Auf dieser Basis wurde am 1. Oktober 1980 das Gesetz zum Beruf des Logopäden verabschiedet.