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Medizinisch- technische:r Röntgenassistent:in

Die Geschichte zur Entdeckung der Röntgenstrahlen

Mobirise

Im Jahr 1895 beschäftigte sich der Physiker Wilhelm Conrad Röntgen mit den sogenannten Kathodenstrahlen. Er war der Meinung, dass noch viele Phänomene nicht erforscht sind.

Röntgens Apparatur bestand aus einer Vakuumröhre
mit zwei Elektroden, an denen sich elektrische Spannung in Form von Kathodenstrahlung entlud. Um die Entladung
besser beobachten zu können, umhüllte er die Röhre mit schwarzem Karton, setzte ein kleines Aluminiumfenster ein und führte den Versuch in einem verdunkeltem Raum durch.
Obwohl die Röhre umkleidet war und keine Strahlen austreten konnten, leuchtete ein zufällig auf seinem Tisch liegendes Plättchen, das mit einer chemischen Substanz bestrichen war, zeitgleich mit den Entladungen der
Röhre. Röntgen ging diesem Phänomen nach.
Schnell fand er heraus, dass die Ursache dieses Leuchtens tatsächlich von der verkleideten Röhre ausging und die Strahlen durch den Karton gegangen waren.

Mobirise


Röntgen erkannte, dass Kathodenstrahlen  die feste Materie durchdringen und Fotoplatten dunkel färben können. Zunächst behielt er seine Vermutungen für sich. Seine Mitarbeiter erfuhren erst davon, als sichere Ergebnisse seiner Entdeckung vorlagen. Er nannte diese neue Strahlenart X-Strahlen. Es dauerte jedoch nicht lange, bis die X-Strahlen nach ihrem Entdecker in Röntgenstrahlen umbenannt wurden. 

Im Dezember 1895 sorgte die erste Röntgenaufnahme  in der Öffentlichkeit für Überraschung. Röntgen hatte die Hand seiner Frau durchleuchtet und fotografiert.

Bereits 5 Jahre später standen in vielen  Krankenhäusern Röntgengeräte. Heute ist eine Arbeit ohne Röntgenstrahlen nicht mehr denkbar. Sie werden in der Medizin und in vielen anderen Gebieten eingesetzt. Heute ist die Darstellung des menschlichen Organismus durch hochspezialisierte Geräte in hervorragender Qualität möglich. Die Bedienung dieser Geräte erfordert eine qualifizierte Ausbildung.

Die Charakterisierung des Berufsbildes

Die Charakterisierung des Berufsbildes  Der Beruf des medizinisch-technischen Röntgenassistenten (MTRA) ist sehr vielfältig. 
Der MTRA wird hauptsächlich in den Bereichen  diagnostische Radiologie und Strahlentherapie sowie Nuklearmedizin eingesetzt. Nach dem Ende der Ausbildung steht der/dem MTRA ein interessantes Betätigungsbild an der Schnittstelle von High-Tech und direktem zwischenmenschlichen Kontakt offen. 

Ein MTRA hat in der radiologischen Diagnostik  haupsächlich mit Röntgenuntersuchungen zu tun. Er fertigt selbständig Röntgenbilder an, arbeitet an Großgeräten wie Computertomographen und Magnetresonanztomographen und unterstützt den Radiologen bei Kontrastmitteluntersuchungen. 

In der Computertomographie lagert der  MTRA den Patienten, ist für die Bedienung des Computertomographen, für die Kontrastmittelgabe und für die Bildentstehung zuständig. Auch bei der Kernspintomographie zählen die Lagerung des Patienten, Kontrastmittelgabe und Bildentstehung zu den Aufgaben des MTRA. 

Ein MTRA arbeitet an der Schnittstelle zwischen  Technik, Arzt und Patient. Der Beruf ist sehr vielseitig und bietet Einsatzmöglichkeiten in verschiedenen Arbeitsfeldern. Der Umgang mit hochtechnisierten Geräten, einschließlich 
der EDV bei der Bilderzeugung,  und Patientenverwaltung gehören zum Arbeitsalltag.

Weitere Teilgebiete in der Radiologie sind die  Nuklearmedizin und die Strahlentherapie. In der Nuklearmedizin werden radioaktiv markierte stoffwechselgängige Substanzen dem Patienten injiziert. Diese verteilen sich im Körper und mit sogenannten Gammakameras wird die freigesetzte Strahlung aufgefangen. Die dann von der Software berechneten 
Szintigrame zeigen die räumliche und  zeitliche Verteilung der radioaktiven Substanzen und ermöglichen eine Aussage über 
die Funktion des untersuchten Organs.  In der Strahlentherapie werden vorwiegend Patienten mit Tumorerkrankungen behandelt. Nur ein geringer Teil der Patienten erhält eine Bestrahlung zur Therapie. Der MTRA ist in der täglichen Therapie für die Bestrahlung des Patienten zuständig und erstellt das Strahlungsprotokoll.

Die Ausbildungsvoraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung sind:

  1. Abschluss einer Realschule oder ein gleichwertiger Abschluss 
  2. gesundheitliche Eignung zur Berufsausbildung
  3. Interesse an naturwissenschaftlichen Fächern wie Physik, Biologie und Technik 
  4. aktueller Impfstatus
  5. Interesse an der menschlichen Anatomie 
  6. Freundlichkeit, Einfühlungsvermögen und Geduld 
  7. Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein
  8. Sorgfalt und Flexilibität sowie Freude am Umgang mit Menschen

Die Ausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert  sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. 

Schwerpunktfächer:

- Nuklearmedizin
- radiolodische Diagnostik 
- Strahlenphysik, Dosimetrie 
- Strahlentherapie 

Grundlagen:

Anatomie, Berufsgesetzeskunde, Bilderverarbeitung  in der Radiologie, Chemie/Biochemie, Bio- und Ökologie, Elektrodiagnostik, EDV und Dokumentation, Erste Hilfe, Fachenglisch, Hygiene, Immunologie, Krankheitslehre, Mathematik, Physik, Psychologie, Statistik

Theoretische Ausbildung (2.800 Stunden)
Die theoretische Ausbildung findet in der Berufsfachschule  statt. 

Praktische Ausbildung (1.600 Stunden)
Der praktische Teil der Ausbildung wird in den  radiologischen Abteilungen absolviert. Dieser beginnt nach dem ersten Ausbildungshalbjahr. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr absolvieren die Schüler in der Radiologie und auf einer Pflegestation verschiedene Praktika im Turnus von 2 Wochen. Beginnend mit dem konventionellen Röntgen, Mammographie und Computertomographie sowie Kernspintomographie. Im weiteren Verlauf der Ausbildung kommen noch weitere 
Praktika (sechs Wochen Strahlentherapie,  sechs Wochen Nuklearmedizin, eine Woche Angiographie) dazu.

Der Ausbildungsabschluß

Erforderliche Nachweise 

Voraussetzung der Zulassung zur Abschlussprüfung  ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen. Hierüber erstellen die Schule und das ausbildende Krankenhaus eine Bescheinigung. 

Diese muss bei der Anmeldung zur  Prüfung vorgelegt werden. 

Erforderliche Prüfungen

Die Abschlussprüfung besteht aus drei Teilen  

- einem schriftlichen, einem mündlichen und  einem praktischen. 

Prüfungswiederholung

Eine einmalige Wiederholung jedes nicht  bestandenen Teils der schriftlichen, mündlichen oder praktischen Prüfung ist möglich. Wichtig ist, dass die praktische Prüfung oder die gesamte Prüfung nur nach Teilnahme an einer weiteren Ausbildung wiederholbar ist, deren Dauer und Inhalt vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses festgelegt werden. 

Wir geben unseren Auszubildenden alle  mögliche Unterstützung zum Erreichen eines optimalen Prüfungsergebnisses. 

Die Ausbildungsvergütung  

Im Rahmen der schulischen Ausbildung ist es möglich, durch das Hufeland Klinikum ein Ausbildungsdarlehen zu erhalten. Die finanzielle Förderung setzt eine zweijährige vertragliche Bindung an das Hufeland Klinikum voraus.

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