Im Jahr 1895 beschäftigte sich der Physiker Wilhelm Conrad Röntgen mit den sogenannten Kathodenstrahlen. Er war der Meinung, dass noch viele Phänomene nicht erforscht sind.
Röntgens Apparatur bestand aus einer Vakuumröhre
mit zwei Elektroden, an denen
sich elektrische Spannung in Form von
Kathodenstrahlung entlud. Um die Entladung
besser beobachten zu können, umhüllte er
die Röhre mit schwarzem Karton, setzte ein
kleines Aluminiumfenster ein und führte den
Versuch in einem verdunkeltem Raum durch.
Obwohl die Röhre umkleidet war und keine
Strahlen austreten konnten, leuchtete ein zufällig
auf seinem Tisch liegendes Plättchen,
das mit einer chemischen Substanz bestrichen
war, zeitgleich mit den Entladungen der
Röhre.
Röntgen ging diesem Phänomen nach.
Schnell fand er heraus, dass die Ursache
dieses Leuchtens tatsächlich von der verkleideten
Röhre ausging und die Strahlen durch
den Karton gegangen waren.
Röntgen erkannte, dass Kathodenstrahlen die feste Materie durchdringen und Fotoplatten dunkel färben können. Zunächst behielt er seine Vermutungen für sich. Seine Mitarbeiter erfuhren erst davon, als sichere Ergebnisse seiner Entdeckung vorlagen. Er nannte diese neue Strahlenart X-Strahlen. Es dauerte jedoch nicht lange, bis die X-Strahlen nach ihrem Entdecker in Röntgenstrahlen umbenannt wurden.
Im Dezember 1895 sorgte die erste Röntgenaufnahme in der Öffentlichkeit für Überraschung. Röntgen hatte die Hand seiner Frau durchleuchtet und fotografiert.
Bereits 5 Jahre später standen in vielen Krankenhäusern Röntgengeräte. Heute ist eine Arbeit ohne Röntgenstrahlen nicht mehr denkbar. Sie werden in der Medizin und in vielen anderen Gebieten eingesetzt. Heute ist die Darstellung des menschlichen Organismus durch hochspezialisierte Geräte in hervorragender Qualität möglich. Die Bedienung dieser Geräte erfordert eine qualifizierte Ausbildung.
Die Ausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Schwerpunktfächer:
- Nuklearmedizin
- radiolodische Diagnostik
- Strahlenphysik, Dosimetrie
- Strahlentherapie
Grundlagen:
Anatomie, Berufsgesetzeskunde, Bilderverarbeitung in der Radiologie, Chemie/Biochemie, Bio- und Ökologie, Elektrodiagnostik, EDV und Dokumentation, Erste Hilfe, Fachenglisch, Hygiene, Immunologie, Krankheitslehre, Mathematik, Physik, Psychologie, Statistik
Erforderliche Nachweise
Voraussetzung der Zulassung zur Abschlussprüfung ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen. Hierüber erstellen die Schule und das ausbildende Krankenhaus eine Bescheinigung.
Diese muss bei der Anmeldung zur Prüfung vorgelegt werden.
Erforderliche Prüfungen
Die Abschlussprüfung besteht aus drei Teilen
- einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen.
Prüfungswiederholung
Eine einmalige Wiederholung jedes nicht bestandenen Teils der schriftlichen, mündlichen oder praktischen Prüfung ist möglich. Wichtig ist, dass die praktische Prüfung oder die gesamte Prüfung nur nach Teilnahme an einer weiteren Ausbildung wiederholbar ist, deren Dauer und Inhalt vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses festgelegt werden.
Wir geben unseren Auszubildenden alle mögliche Unterstützung zum Erreichen eines optimalen Prüfungsergebnisses.
Die Ausbildungsvergütung
Im Rahmen der schulischen Ausbildung ist es möglich, durch das Hufeland Klinikum ein Ausbildungsdarlehen zu erhalten. Die finanzielle Förderung setzt eine zweijährige vertragliche Bindung an das Hufeland Klinikum voraus.